Pflanzenurkraft Artemisia annua PET 30ml
Beschreibung
Anwendung für Haustiere als Ergänzungsfuttermittel:
1 bis 3 Spritzer ins Trinkwasser, über das Futter oder direkt in den Mund geben. Bei Bedarf bis zu 6x täglich oder als Erfrischung für den Mund und das Zahnfleisch max. viertelstündlich in den Mund/die Schnauze sprühen.
Inhaltstoffe: Alkoholischer Extrakt aus Artemisia annua 40-45 % vol.
Kontraindikation: Nicht geeignet als Lebensmittel für Menschen gemäss Novel Food Verordnung*, insbesondere während der Schwangerschaft, Stillzeit sowie für Kinder unter 12 Jahren.
Es ist nicht erlaubt, Anwendungsempfehlungen anzugeben, die über die Verwendung von Artemisia annua L. als Tierfutter hinausgehen, deshalb empfehlen wir Fachliteratur zu konsultieren oder unser Drogerieteam zu fragen. Bei uns in der Drogerie können Sie nach einer Beratung vor Ort Arzneimittel nach eigener Formel (nach Art. 9 Abs. 2 Buchst. c des schweizerischen Heilmittelgesetzes) mit Artemisia annua L. beziehen und sich beraten lassen, ob eine Anwendung von Artemisia annua für Sie sinnvoll ist.
*Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel / Novel Food Verordnung
Aus rechtlichen Gründen sind Bestandteile des einjährigen Beifusses (Artemisia annua) (z.B. in einem Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel) als neuartige Lebensmittelzutat im Sinne der Verordnung (EU) 2015/2283 i.V.m. der Unionsliste der neuartigen Lebensmittel gemäss Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 zu beurteilen.
Da Artemisia annua vor dem 15. Mai 1997 nicht in erheblichem Umfang für den menschlichen Gebrauch in der Gemeinschaft im Verkehr war, und ein Genehmigungsverfahren nach Art. 6 Abs. 2 VO (EU) 2015/2283 nicht vorliegt, ist es als Lebensmittel nicht zugelassen (Art. 17 LGV).